| Straßenverkehrsordnung |
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In Frankreich herrscht Rechtsverkehr. Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h in der Stadt (Ausnahme Sonderregelungen vor Ort), 80 km/h auf dem Pariser Boulevard Périphérique, 90 km/h auf Landstraßen, 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für alle Autoinsassen vorgeschrieben, und zwar auf den Vorder- wie auf den Rücksitzen. Kinder müssen Sicherheitsvorrichtungen benutzen, die dem Alter des Kindes angepasst sind: Sitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung für Babys, Kindersitz für Kinder zwischen 9 Monaten und 4 Jahren, Sitzerhöhung für Kinder bis zu 10 Jahren. Auf dem Motorrad und dem Motorroller ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Die Benutzung der Fahrspuren für Busse ist verboten. Der maximal erlaubte Blutalkoholgehalt beträgt 0,5 Promille. Bei Kontrollen müssen der Führerschein, die internationale grüne Versicherungskarte und der Fahrzeugschein ("Carte grise") vorgelegt werden. |